In Tonga gibt es drei Wochenzeitungen, die „The Tongan Chronicle“, beziehungsweise „Kolonikali Tonga“, den „Tonga Star“ und die im neuseeländischen Auckland herausgegebene „The Times of Tonga“, beziehungsweise „Taimi `o Tonga“. Während die „Times of Tonga“ und die „The Tongan Chronicle“ zweisprachig sind, ist der „Tonga Star“ nur in englischer Sprache erhältlich. Des Weiteren gibt es noch die regierungskritische Monatszeitung „Kele`a“, die von der katholischen Diözese herausgegebene „Taumu`a Lelei“, die von der methodistischen Kirche Tongas veröffentlichte „Tohi Fanongonongo“, die von der Tokaikolo Fellowship verfasste „`Ofa ki Tonga“ und die im vierteljährlichen Abstand erscheinenden Zeitschriften „Eva“ und „Matangi Tonga“.
Seit Juli 2000 gibt es den staatlichen Fernsehsender TV Tonga, der landesweit ausstrahlt. Darüber hinaus kann auch der Privatsender „Oceania Broadcasting Network (OBN) im ganzen Land empfangen werden. Des Weiteren existieren vier Rundfunksender, das Christian Radio, das Radio Tonga als „The call of the Friendly Islands“, Radio 2000 und Radio Nuku`alofa, das nur auf der Inselgruppe Vava`u empfangen wird.
Weil sie den König kritisiert hat, wurde die „Tongan Times“ bereits mehrmals konfisziert. Die Zeitung „Kele`a“, die als Medium der Demokratiebewegung die Regierung besonders scharf anprangert, fiel bislang noch nicht unter die Zensur. Der Hauptaktivist der Demokratiebewegung, `Akilisi Pohiva, musste allerdings wiederholt vor Gericht vorsprechen.
Mit einem Verfassungszusatz, der gegen Mitte des Jahres 2003 veröffentlicht wurde, wollte man die Presse „tongaisieren“. Das hatte wiederum die Einschränkung der Pressefreiheit zur Folge. Die Regierung rechtfertigte ihren Entschluss damit, traditionelle tongaische Werte fördern zu wollen. Aus diesem Grund war es von nun an nötig, dass sich eine Zeitung, die die Presselizenz erhalten wollte, mindestens zu 80 Prozent in der Hand eines auf Tonga lebenden Bevölkerungsmitglieds befinden musste. Die „Tongan Times“, die „Matangi Tonga“ und die „Kele`a“ hatten keine Lizenz erhalten. Die übrigen Zeitschriften waren entweder monarchistisch oder kirchlich geprägt.
Mittlerweile kam es allerdings auf Grund einer höchstrichterlichen Entscheidung zu einer Aufhebung des Verfassungszusatzes, der die Regierung dazu befugte, die Presse auf die vorgenannte Weise zu kontrollieren.
Mit der Domainendung .to, verfügt das Königreich über eine wichtige Einnahmequelle. Die Domainendung ist für etwa 35 US-Dollar pro Jahr erhältlich. Möglich sind daher Webadressen mit der einprägsamen Bezeichnung „jump.to“, „come.to“ oder „kino.to“. Die Zulassungsbehörde ist dafür bekannt, die Daten der Internet-Domain-Inhaber streng geheim zu halten. Daher tragen häufig Webseiten mit gesetzlich fragwürdigem Inhalt die Endung „to“.